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   VGH Bayern, 14.10.1999 - 2 B 95.4182   

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VGH Bayern, 14.10.1999 - 2 B 95.4182 (https://dejure.org/1999,44329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.10.1999 - 2 B 95.4182 (https://dejure.org/1999,44329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 2 B 95.4182 (https://dejure.org/1999,44329)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Ansbach, 04.02.2022 - AN 9 K 19.00146

    Gebietserhaltungsanspruch, Anspruch des Nachbars auf bauaufsichtliches

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe auch bei Vorliegen eines Gebietserhaltungsanspruchs einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten verneint; es werde insoweit auf die Entscheidung vom 14. Oktober 1999 (2 B 95.4182) verwiesen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit bereits bei Annahme eines Gebietserhaltungsanspruchs festgestellt, dass sich keine automatische Ermessensreduzierung auf Null ergebe (siehe hierzu BayVGH, U.v. 14.10.1999 - 2 B 95.4182 - juris Rn. 24).

  • VG München, 25.03.2015 - M 9 K 14.3343

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten; Ermessensreduzierung

    Für die Entscheidung von Bedeutung müssen sowohl die Intensität als auch Konkretheit der Drittverletzung sein (BayVGH, U.v. 14.10.1999 - 2 B 95.4182 - juris).
  • VG Augsburg, 23.04.2015 - Au 4 E 15.232

    Im vorangegangenen gerichtlichen Verfahren mit Einverständnis des Antragstellers

    Dazu müssten die von einer - hier nicht erkennbaren - rechtswidrigen Nutzung ausgehenden Beeinträchtigungen einen erheblichen Grad erreichen und die Abwägung der Beeinträchtigung des Nachbarn mit dem Schaden des Betreibers ein deutliches Übergewicht der Interessen des Nachbarn ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 14.10.1999 - 2 B 95.4182 - juris Rn. 23).
  • VG Regensburg, 29.08.2014 - RN 6 E 14.1432

    Nachbareilantrag gegen Asylunterbringung im Wohngebiet (abgelehnt)

    Vielmehr besteht dieser Anspruch nur dann, wenn jede andere Entscheidung mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Interessen des Nachbarn ermessensfehlerhaft wäre, d.h. wenn das Ermessen auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalles auf Null reduziert ist (BayVGH, U.v. 14.10.1999 - 2 B 95.4182 - juris Rn. 23).
  • VG München, 24.01.2019 - M 8 E 18.5129

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen den Mieter des Nachbargebäudes

    Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung ist das Ermessen nur dann auf Null reduziert, wenn angenommen werden kann, dass eine besondere Intensität der Störung oder der Gefährdung nachbarschützender Rechtsgüter gegeben ist (vgl. Decker in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, 117. Ergänzungslieferung Juli 2014, Art. 76 Rn. 490 m.w.N.; siehe auch BayVGH v. 31.3.2004, Az.: 1 ZB 03.452; BayVGH v. 18.12.2002, Az.: 26 B 97.429; BayVGH v. 12.2.2002, Az.: 1 ZB 01.2759; BayVGH v. 21.5.2001, Az.: 1 ZB 00.3206; BayVGH v. 30.3.2001, Az.: 26 B 97.174; BayVGH v. 14.10.1999, Az.: 2 B 95.4182; BayVGH v. 6.2.1995, Az.: 15 B 94.1645, bestätigt durch BVerwG v. 4.6.1996, NVwZ-RR 1997, 271 = UPR 1996, 390 = BayVBl. 1997, 23; BayVGH v. 3.12.1993, BayVBl. 1994, 110; BayVGH v. 12.11.1987, BRS 48 Nr. 147; BayVGH v. 6.10.1983, BRS 40 Nr. 237; VGH Mannheim v. 25.5.1992, VBlBW 1993, 19; VGH Mannheim v. 13.12.1991, VBlBW 1992, 148; OVG Bremen v. 12.2.1991, NVwZ 1991, 1007; OVG Lüneburg v. 16.5.1988, BauR 1989, 188; OVG Berlin v. 7.9.1990).
  • VG Regensburg, 29.08.2014 - 6 E 14.1432

    Nachbareilantrag gegen Asylunterbringung im Wohngebiet (abgelehnt); Zur

    Vielmehr besteht dieser Anspruch nur dann, wenn jede andere Entscheidung mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Interessen des Nachbarn ermessensfehlerhaft wäre, d. h. wenn das Ermessen aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles auf Null reduziert ist (BayVGH, U. v. 14.10.1999 - 2 B 95.4182 - juris Rn. 23).
  • VG München, 01.09.2009 - M 8 K 09.2030
    Danach ist dem Nachbarn ein Rechtsanspruch auf Einschreiten nur zuzubilligen, wenn die von der rechtswidrigen Nutzung ausgehenden Beeinträchtigungen einen erheblichen Grad erreichen und die Abwägung der Beeinträchtigung des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der Interessen des Nachbarn ergibt (vgl. BayVerfGH v. 3.12.1993 BayVBl 1994, 110; BayVGH v. 14.10.1999 Az.: 2 B 95.4182 - Juris).
  • VGH Bayern, 30.12.2008 - 1 CE 08.3253

    Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung bei offenem Verfahrensausgang; Anspruch

    Der von der vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung (BayVerfGH vom 3.12.1993 BayVBl 1994, 110; BayVGH vom 14.10.1999 - 2 B 95.4182 - juris) zum Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung (Art. 76 Abs. 1 BayBO) entwickelte Prüfungsmaßstab konnte auf den mit dem streitgegenständlichen Antrag geltend gemachten Anspruch auf Erlass einer Baueinstellung (Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO) wohl nicht ohne weiteres übertragen werden (vgl. BayVGH vom 8.3.2007 - 1 ZB 06.898 - juris).
  • VG München, 09.04.2009 - M 9 E 09.1251

    Baueinstellung; keine Verletzung drittschützender Rechte

    Eine Abwägung der Beeinträchtigung des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn muss ein deutliches Übergewicht der Interessen des Nachbarn ergeben (BayVGH v. 14.10.1999, Az.: 2 B 95.4182 - Juris, vgl. ferner BayVGH, Beschl. v. 8.3.2007, 1 ZB 06.898, S. 5 f. der BA.).
  • VG München, 05.05.2008 - M 8 E 08.1752

    Rechtmäßigkeit der Unterlassung bauaufsichtlichen Einschreitens gegen

    1.2.2 Unabhängig davon, dass dem Nachbarn ein Rechtsanspruch auf Einschreiten nur zuzubilligen ist, wenn die von einer rechtswidrigen Nutzung ausgehenden Beeinträchtigungen einen erheblichen Grad erreichen und die Abwägung der Beeinträchtigung des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der Interessen des Nachbarn ergibt (BayVerfGH vom 03.12.1993 - Vf.108-VI-92 - BayVBl 1994, 110 = NVwZ-RR 1994, 631, m.w.N.; BayVGH vom 14.10.1999 - 2 B 95.4182 - juris, Rdnr. 25), kommt ein solcher Einschreitensanspruch vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil die streitgegenständliche Garage keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt.
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